Die eingesandten Schülerzeitungen werden den Mitgliedern der Landesjury vorgelegt. Einige der Bewertungskriterien sind hier aufgelistet:
- Journalistische Qualität: Themenvielfalt, Ausgewogenheit, Objektivität, Unterhaltungswert, Informationswert, Sprache/Stil/Ausdruck, Titel
- Darstellung des Schullebens: Die Schülerzeitung spiegelt Mitverantwortung und Mitgestaltung in der Schule wider
- Einbeziehung jugendrelevanter Themen: Die Schülerzeitung setzt sich mit dem Geschehen in der Region, im Land und in der Welt auseinander
- Interessenvertretung: Die Schülerzeitung behandelt die Interessen und Probleme der Schülerschaft
- Zielgruppenorientierte Gestaltung in Inhalt, Erscheinungsbild, Sprache und Stil
- Argumentationsniveau, Originalität und Kreativität
- Strukturierung: übersichtliche Themenstruktur, Schwerpunktthemen
- Layout: Grafische Gestaltung, Druckqualität, Titelbild, Wiedererkennungswert
- Anzahl der Ausgaben im Jahr: Schülerzeitungen, die mehr als einmal im Schuljahr erscheinen, sollen zusätzliche Punkte erhalten
- Formalia: Platzierung von Werbung, Presserechtliche Vorgaben, Preis-/Leistungsverhältnis